„Es ist eine gute Rede, die informiert, eine bessere, die überzeugt, und die beste, die handeln lässt.“ (Sir Winston Churchill)

"Das öffentliche Baurecht macht das Bauen teuer, langsam und unflexibel..."

Nein! Auslöser ist nicht das Baurecht, sondern Unkenntnis, Unsicherheit und das fehlende Wissen um die Zusammenhänge der Rechtsvorschriften.

Wissen

Am Anfang steht das Wissen. Wer die Regelungen des öffentlichen Baurechts nicht kennt, dem fehlt die Grundlage für deren tägliche Anwendung.

Verstehen

Was ist mit einer bestimmten gesetzlichen Regelung gemeint? Udn worauf zielen einzelne Regeln oder auch ganze Gesetzeswerke ab? Der Schlüssel zum Verstehen des Baurechts liegt im Veständnis der Ziele hinter den Paragraphen und de Zusammenspiel einzelner Festsetzungen.

Anwenden

Wenden Sie die gesetzlichen Regeln zielgerichtet und maßvoll an. Nutzen Sie die gegebenen Spielräume und üben Sie Ihr Ermessen im Sinne des Baurechts aus.

Kommunizieren

Vermitteln Sie Ihre Sichtweise des Baurechts sicher und verständlich. Kommunzieren Sie Ihren Standpunkt klar und nachvollziehbar, ist der erste Schritt zur Lösung möglicher Probleme getan.

Meine Ziele

Baurechtliche Verfahren gelten allgemein als ungelenk, schwerfällig und formell geprägt. Regelmäßig werden verzögerte Genehmigungen und Teuerungen bei großen Bauvorhaben dem Öffentlichen Baurecht im Großen und dem Verwaltungshandeln im Kleinen zugeschrieben. Und in der Tat könnten Genehmigungsverfahren einfacher, schneller und reibungsloser ablaufen, wenn ALLE - Verwaltungsmitarbeitende, Gemeinden und Planende - die Rechtsvorschriften besser kennen und anwenden würden. 

Meiner persönlichen Erfahrung nach entspringen viele der dem Baurecht angelasteten Hürden vor allem einem Sachverhalt: Unkenntnis. 

Aus Unkenntnis entspringt Unsicherheit. Wer die Rechtsgebiete des Öffentlichen Baurechts nicht beherrscht, zögert in ihrer Anwendung. Gerade im Baurecht unterliegen viele Entscheidung dem Ermessen. Wer unsicher ist, entscheidet im Zweifelsfall auf "Nummer sicher" und lotet eben gerade nicht die Grenzen der Möglichkeiten aus. Damit gehen Spielräume und vor allem Möglichkeiten verloren. 

Mein Ziel ist es deshalb, Ihnen das Öffentliche Baurecht, also das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht, inhaltlich nahe zu bringen. Ich sage "inhaltlich", weil ich in meinen Vorträgen und Seminaren gerade NICHT den Gesetzestext in den Mittelpunkt stelle. Um diesen zu lesen, brauchen Sie mich nicht! Ich zeige die Ziele der einzelnen Regelungen auf und stelle die Verbindungen zum Gesamtkontext des Baurechts her.  Denn erst, wenn Sie die Absicht im Ganzen verstehen, können Sie im Einzelnen über Anwendung, Abweichung oder sogar Verzicht einer Rechtsvorschrift inhaltlich wie rechtlich sicher entscheiden. 

Was ich NICHT mache: Ich trage Ihnen keine starre Haltung im Sinne eines "so und nicht anders" vor. Einige Dinge regelt das Öffentliche Baurecht unmissverständlich. Einige Sachverhalte sind über gerichtliche Entscheidungen hinlänglich geklärt. Vieles unterliegt aber der Entscheidung im Einzelfall und zudem der ausgewogenen Ausübung des enthaltenen Ermessensspielraums. Hier helfe ich Ihnen, Ihre eigene Haltung zu entwickeln. Es gibt immer unterschiedliche Sichtweisen. Es gibt immer unterschiedliche Grenzen, wo das Ermessen beginnt und endet. Es gibt aber auch in den allermeisten Fällen einen gangbaren Kompromiss zwischen Bauwunsch und Baurecht, zwischen Wollen und Regulieren. Diesen finden Sie gemeinsam mit allen anderen Beteiligten aber nur dann, wenn Ihre Haltung nachvollziehbar und transparent ist. Denn dann kann sie verstanden werden und als Basis für eine konstruktive, zielgerichtete Diskussion dienen. 


 

Kontakt

Gerne stelle ich gemeinsam mit Ihnen ein Seminar ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und wir besprechen die Möglichkeiten.

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Florian Fischer, Dipl.-Ing. (FH), Architekt - Schwenkgasse 12, 72669 Unterensingen - info@fischer-baurecht.de

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